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Rechtsberatung

Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf Hartz-IV spezialisierte Rechtsan-
wälte. Der BSZ® e.V. vermittelt ausschließlich den Kontakt zu diesen Anwälten. Eine Rechtsberatung durch den BSZ® e.V. selbst findet nicht statt!

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Der Kunde ist König – aber nicht bei der ARGE!


Wie sonst ist die Flut an Widersprüchen und Klagen von Hartz-IV-Empfängern zu erklären. Wehren Sie sich, nehmen Sie teil an der BSZ® e.V. Langzeitstudie "Social Protect Control".


Wenn Hilfeempfänger Opfer von Fehlern einer Behörde werden und dabei sogar um die eigene Existenz bangen müssen, ist es an der Zeit, sich der BSZ® e.V. Langzeitstudie Social Protect Control anzuschließen.


Wenn Sanktionsbescheide falsch sind und aufgehoben werden müssen, ist es an der Zeit, sich der BSZ® e.V. Langzeitstudie "Social Protect Control" anzuschließen.


Wenn jemand aufgrund eines rechtswidrigen Bescheides über Monate keinen Cent Geld erhalten hat, ist es an der Zeit, sich der BSZ® e.V. Langzeitstudie "Social Protect Control" anzuschließen.


Wenn Leistungen eingestellt werden, weil der Betroffene seinen Widerspruch nicht zurücknimmt, ist es an der Zeit, sich der BSZ® e.V. Langzeitstudie "Social Protect Control" anzuschließen.


Warum jeder Hilfeempfänger seine Bescheide überprüfen lassen sollte: Weil ein hoher Prozentsatz der Bescheide falsch ist! Jetzt ist es an der Zeit, sich der BSZ® e.V. Langzeitstudie "Social Protect Control" anzuschließen.


Hartz-IV hat die Gesellschaft negativ verändert. Hartz-IV ist ein System der sozialen Kälte. Es setzt nicht nur Erwerbslose unter Druck, die ständig Sanktionen und drakonische Strafen fürchten müssen. Auch Menschen in Beschäftigung haben Angst davor, selbst in Hartz-IV zu geraten. Jetzt ist es an der Zeit, sich der BSZ® e.V. Langzeitstudie "Social Protect Control" anzuschließen.


Der BSZ® e.V. sorgt dafür, dass jeder Hilfeempfänger die Möglichkeit erhält, auch ohne eigene finanzielle Mittel anwaltliche Beratung und anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.