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Rechtsberatung

Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf Hartz-IV spezialisierte Rechtsan-
wälte. Der BSZ® e.V. vermittelt ausschließlich den Kontakt zu diesen Anwälten. Eine Rechtsberatung durch den BSZ® e.V. selbst findet nicht statt!

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Studie


BSZ® e.V. Maximen


Die Idee für eine Langzeitstudie unter dem Arbeitstitel "Social Protect Control" ist der Tatsache geschuldet, dass mit der Isolierung einer großen Gruppe der arbeitsfähigen Bevölkerung von der Arbeit ohne Not ein großer volkswirtschaftlicher Schaden angerichtet wird. Arbeitslosen ist in unserer Gesellschaft ein gutes Leben verwehrt. Stattdessen müssen sie die Erfahrung der Respektlosigkeit machen. Es ist zum Beispiel von der Presse und der Öffentlichkeit eine weit verbreitete Unsitte, von „dem Arbeitslosen“ oder „dem Hartz-IV-Empfänger“ zu sprechen. Das ist weder eine Berufsbezeichnung noch ein Titel noch der Name der betreffenden Person.


Der BSZ® e.V. wird in seiner Langzeitstudie unter dem Arbeitstitel "Social Protect Control", die über eine Dauer von 15 Jahren laufen soll, Beschwerden, Kritik, Verbesserungsvorschläge und Wünsche von Leistungsbeziehern entgegennehmen, analysieren und auch juristisch bearbeiten lassen. Es gibt kostenlosen Rechtsbeistand für alle Lebensbereiche besonders auch für Hilfeempfänger, die zu Opfern von Fehlern der ARGE geworden sind.


Der BSZ® e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, den auf materielle Hilfe angewiesenen Menschen, insbesondere auch Hartz-IV-Leistungsbeziehern, zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung, andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen juristischen Mittel zur Rechtsdurchsetzung.


Der BSZ® e.V. ist sich sicher, dass die negativen Auswirkungen der Arbeitslosigkeit zumindest gelindert, wenn nicht sogar beseitigt werden könnten, wenn man den betroffenen Menschen ein Anrecht auf Freiheit, Rechte und Sicherheit, Dialog und Beteiligung, so wie eine bessere Lebensqualität und schlussendlich eine sinnvolle Tätigkeit zubilligen würde.


Diskriminierung von arbeitslosen Menschen


Wer in Deutschland Leistungen nach dem SGB II beziehen will, muss sich der Bürokratie beugen. Seitenweise gilt es Formulare auszufüllen, Kontoauszüge müssen besorgt werden und andere Nachweise über Miete oder Unterhaltsleistungen beigefügt werden. „Bei den Jobcentern gibt es viel zu tun, doch nicht alles, was dort geschieht, scheint rechtens zu sein“, sagt Horst Roosen, Vorstand beim BSZ® e.V. Immer mehr Hartz-IV-Empfänger wenden sich an den Verein, um die Bescheide überprüfen zu lassen. Das geschieht beim BSZ® e.V. durch Vertrauensanwälte. Horst Roosen: „Die Fehlerquote bei den Bescheiden, die bei uns landen, ist sehr hoch. Immer wieder betrifft dies die Themen Bedarfsgemeinschaften oder Einkommensberechnung.“


Diejenigen, die schon längere Zeit arbeitslos sind, werden auf dem Arbeitsmarkt anscheinend benachteiligt, so dass es noch schwieriger für sie ist, Arbeit zu finden. Erfahrungswerte zeigen, dass die Chance für Langzeitarbeitslose zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden, um 45 Prozent niedrigere sind als bei Menschen, die erst seit kurzem arbeitslos sind.


Es gibt Arbeitgeber, die bei der Einstellung Arbeitslose aussieben. Das heißt mit anderen Worten, man muss bereits einen Job haben, um überhaupt die Chance zu einem persönlichen Gespräch zu bekommen. Die arbeitslos sind, haben somit keine Chance. Bewerber, die so diskriminiert wurden, sollten sich das nicht gefallen lassen.


In vielen Fällen kann von einer neutralen Auswahl der Bewerber nicht ausgegangen werden. Es gibt Unternehmen, bei denen Langzeitarbeitslose keine Chance auf einen Job haben. Aber auch Bewerber mit ausländisch klingenden Namen, ältere Menschen, alleinerziehende Frauen usw. werden diskriminiert.


Bewerber, die so diskriminiert wurden, sollten sich das nicht gefallen lassen, zumal Sie mittlerweile auch auf die Unterstützung einer Mehrheit der Bevölkerung bauen können. Denn die breite Öffentlichkeit ist inzwischen strikt gegen die Diskriminierung der Langzeitarbeitslosen. Die überwiegende Mehrheit beschreibt die Weigerung, arbeitslosen Bewerbern die Chance zu einem Vorstellungsgespräch zu verweigern, als sehr unfair.


Respektlosigkeit gegenüber arbeitslosen Menschen


Je länger die Arbeitslosigkeit dauert, desto tiefer und komplizierter sind die sozialen und wirtschaftlichen Probleme der Betroffenen. Die Gesellschaft grenzt die Arbeitslosen gnadenlos aus und isoliert sie wirtschaftlich und sozial. Arbeitslosigkeit ist oft mit einem Abgleiten in die Armut verbunden.


Langes Fernbleiben von Arbeitsleben und Arbeitsumfeld führt zu Verlusten der beruflichen Qualifikation. Reintegration von Langzeitarbeitslosen in das Berufsleben erfordert neue Initiativen und gezielte Investitionen. Außerdem sind Langzeitarbeitslose eine gefährdete wirtschaftliche und soziale Gruppe. In ihrem Kampf, um einigermaßen vernünftig über die Runden zu kommen, sind sie geneigt, Schwarzarbeit als eine Chance zu begreifen. Viele Folgen der Arbeitslosigkeit zeigen sich in psychischen Problemen einhergehend mit Verformungen der Persönlichkeit.


Arbeitnehmer werden von ihren Arbeitgebern ausgebeutet


Oft haben Arbeitnehmer mehr als ein Einkommen − und trotzdem kein Auskommen: Immer mehr Menschen arbeiten Vollzeit und fallen trotzdem unter die Armutsgrenze. Was seit Beginn der 90er Jahre in den USA ein bekanntes Phänomen ist, nimmt auch hier zu Lande zu; immer weniger Beschäftigte können in Deutschland von ihrer Arbeit leben. Da ihre Löhne so niedrig sind, haben viele Arbeitnehmer Anspruch auf das Arbeitslosengeld II. Damit stocken sie ihr mageres Gehalt auf. Im Endeffekt ist das eine Subvention für die Unternehmen und nicht für den Beschäftigten! Der Unternehmer kann es sich leisten, schlecht zu bezahlen. Es gibt sogar einen Anreiz, die Löhne zu senken weil der Beschäftigte sich den Rest vom Staat holen kann.


Arbeit statt Fürsorge und nicht Motivation durch Abschreckung.


Die finanziellen Anreize gehen in die falsche Richtung: Was die Ärmsten selber dazuverdienen, nimmt ihnen der Staat wieder weg.


Den Leistungsempfängern im Land mangelt es an einer schlagkräftigen Interessenvertretung. Hätten Sie eine starke Interessenvertretung im Rücken, wüssten sie sich besser zu wehren.


Sobald Leute, die neudeutsch "working poor" genannt werden, sich anstrengen, zusätzliches Einkommen zu erzielen, nimmt ihnen der Staat nicht bloß die Hälfte davon wieder weg, sondern praktisch alles.


Die Folgen dieser Art Sozialhilfe sind klar: Entweder treibt sie die Leute in die Schwarzarbeit oder in die Resignation. Der BSZ® e.V. fordert, dass man den Betroffenen nicht jeden kleinen Zusatzverdienst gleich wieder wegnimmt. Eigenleistung soll auch materiell belohnt werden. Der BSZ® e.V. bezeichnet dies als eine "Armutsfalle", aus der die Menschen, sind sie einmal drin, kaum mehr herauskommen. Selbst wer sich streng an alle Regeln hält, wird immer öfter als Sozialschmarotzer abgestempelt. Auch Personen, denen es dreckig geht, haben ein Anrecht auf den Respekt, der jedem Menschen gebührt. Leistungsanreiz? Nein. Dafür wird für besonders fordernde Personen, die sich den widrigen Gegebenheiten demonstrativ nicht unterordnen wollen, der Sanktions-Sack geöffnet. So triumphiert die Scheinmoral über die Vernunft.