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Rechtsberatung

Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf Hartz-IV spezialisierte Rechtsan-
wälte. Der BSZ® e.V. vermittelt ausschließlich den Kontakt zu diesen Anwälten. Eine Rechtsberatung durch den BSZ® e.V. selbst findet nicht statt!

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Grundsicherungsträger muss Kosten für Anschaffung einer Lesebrille nicht erstatten

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass der Grundsicherungsträger die Kosten für die Lesebrille eines Leistungberechtigten nicht erstatten muss.

Umzugskosten und Mietkaution

Leistungsempfänger von ALG II (Hartz IV) erhalten bei vorheriger Zusicherung durch das Jobcenter die Kosten für den Umzug erstattet sowie die Mietkaution als Darlehen gestellt.

Die Angemessenheit von Wohnkosten

Nach § 22 SGB II erhalten Leitungsbezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II, umgangssprachlich: Hartz 4) u.a. die Kosten für die Unterkunft erstattet, soweit diese angemessen sind.

Keine Anrechnung von Trinkgeld auf Hartz IV-Leistungen

Die Klägerin ist alleinerziehende Mutter und in Teilzeit als Friseurin beschäftigt.

Es darf weiter sanktioniert werden.

Die von Sanktionen betroffenen Kunden der Job-Center werden es kaum verstehen, dass man ihnen aus rein formal juristischen Gründen auch weiterhin das Existenzminimum kürzen darf.

Leistungsausschlüsse im SGB II verfassungswidrig?

sind Leistungsausschlüsse im SGB II verfassungswidrig?

Schulbedarf für VHS-Kurs zur Vorbereitung auf den Realschulabschluss

Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") können einen Schulbedarf auch für einen auf die Vorbereitung für den Erwerb des Hauptschulabschlusses gerichteten Kurs der Volkshochschule haben.

Hartz 4: Auf den Betreuer kommt es an!

Das Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass ein Jobcenter nur dann mit erfüllender Wirkung Leistungen erbringt, wenn die Zahlung auf das von dem Leistungsempfänger bestimmte Konto erfolgt.

Pritschenwagen keine geeignete Unterkunft

Kurzbeschreibung: Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat vor wenigen Tagen entschieden, dass ein Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende, sog. „Hartz IV“), der in der Fahrerkabine eines offenen Pritschenwagens nächtigt, dafür keine Kosten der Unterkunft geltend machen kann.

SGB II: Die Beiträge für eine Kfz-Haftpflichtversicherung können vom Einkommen abgesetzt werden

Das Landessozialgericht Niedersachsen - Bremen (LSG) hat entschieden, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung vom Einkommen eines Grundsicherungsempfängers auch dann abzuziehen ist, wenn er lediglich Halter und nicht Eigentümer des Fahrzeuges oder Versicherungsnehmer der Haftpflichtversicherung ist.