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wälte. Der BSZ® e.V. vermittelt ausschließlich den Kontakt zu diesen Anwälten. Eine Rechtsberatung durch den BSZ® e.V. selbst findet nicht statt!

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Hartz IV-Sanktionen: Jede dritte Sanktion wird zu Unrecht verhängt.

Abschaffung Hartz IV-Sanktionen – Grundrechte kürzt man nicht!

Im Rahmen der Bundestagssitzung werden zwei Anträge der Fraktion DIE LINKE für die Abschaffung der Hartz IV-Sanktionen und die Einführung einer sanktionsfreien Mindestsicherung debattiert.

Dazu erklärt Katja Kipping, Vorsitzende der Partei DIE LINKE und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:

CDU/CSU und SPD kündigten an, gegen die Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV und damit gegen das Grundrecht auf ein Existenzminimum zu stimmen. Die Grünen wollen sich enthalten, statt unserem Antrag im Bundestag zuzustimmen.

Und das obwohl sich Betroffeneninitiativen, die Nationale Armutskonferenz sowie einzelne Wohlfahrtsverbände wie die Diakonie und der Paritätische Wohlfahrtsverband klar für die Abschaffung der Sanktionen aussprechen und zudem über 90.000 Bürgerinnen und Bürger eine Petition an den Bundestag dazu unterstützten. Denn es gilt: Grundrechte kürzt man nicht.

Außerdem muss in einem reichen Land wie Deutschland fast jeder Sechste in Armut leben. Zu verhindern wäre dies zum Beispiel mit ordentlich bezahlter Erwerbsarbeit und einer sanktionsfreien Mindestsicherung – denn unter 1050 Euro droht Armut. Doch auch diesem Antrag wollen die anderen Fraktionen nicht zustimmen.

DIE LINKE wird sich im Rahmen der Kampagne “Das muss drin sein” klar für diese Forderung einsetzen und den politischen Druck erhöhen.

(Quelle DIE LINKE)

Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und ehrenamtlich tätig für http://hartz4-hotline.de begrüßt die klare Aussage der Partei DIE LINKE, dass man Grundrechte nicht kürzt und schließt sich der Forderung „Abschaffung der Sanktionen“ bedingungslos an.

Die Politik muss sich schon die Frage gefallen lassen, warum sie dieses Unrechtssystem nicht abschafft. Jede dritte Sanktion wird zu Unrecht verhängt. Betroffene sollten sich gegen Sanktionen wehren und nicht einfach hinnehmen. Mit fachkundiger Rechtshilfe wird über jede 3. Sanktion von den Gerichten als ungerechtfertigt beurteilt.

Da die Sanktionspraxis auch nach Meinung des BSZ e.V. in hohem Maße rechtswidrig ist, sollten sich Betroffene in jedem Fall zur Wehr setzen.

Wer einem solchen System wie Hartz IV ausgesetzt ist, sollte sich zumindest die Arbeit machen, jeden neuen Bescheid auf Fehler prüfen zu lassen. Nur so kann man sicher sein, dass man – wenn schon keine Arbeit – wenigstens das bekommt, was einem zusteht. Wir helfen Ihnen – natürlich kostenlos.

Damit Hartz-IV-Bezieher zumindest das bekommen, was ihnen gesetzlich zusteht bietet der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Hartz-IV-Beziehern eine kostenlose Überprüfung ihres Bescheids durch spezialisierte Rechtsanwälte an.

Den Leistungsempfängern im Land mangelt es mit der BSZ e.V. Langzeitstudie ,,Social Protect Control” und der damit verbundenen Soforthilfe nun nicht mehr an einer schlagkräftigen Interessenvertretung. Jeder Hartz-IV Empfänger hat nun eine starke Interessenvertretung im Rücken und weiß sich jetzt, besser zu wehren und seine Rechte durchzusetzen.

Es entstehen Ihnen keine Kosten!!

Einfach aktuellen Bescheid zur kostenfreien Prüfung einsenden:

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