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Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf Hartz-IV spezialisierte Rechtsan-
wälte. Der BSZ® e.V. vermittelt ausschließlich den Kontakt zu diesen Anwälten. Eine Rechtsberatung durch den BSZ® e.V. selbst findet nicht statt!

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Jede Sanktion ist eine zuviel – Verfassungsprüfung steht noch aus

Die Bundesagentur für Arbeit gab am Montag bekannt, dass im vergangenen Jahr „nur“ 980.000 Strafen ausgesprochen wurden, 2,1 Prozent weniger als im Jahr 2014.

Die Sanktionen wurden überwiegend wegen Meldeversäumnissen ausgesprochen – immerhin 76 Prozent. Dass Hartz-IV-Empfänger nicht zu einem vereinbarten Termin kommen und ihnen dann 10 Prozent des Regelbedarfs abgezogen werden, hat oft aber auch einen Grund. Wie unsere Vertrauensanwälte des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. mitteilen, liegt das oft daran, dass Entschuldigungen für einen Termin angeblich nie im Jobcenter angekommen sind.

Die Praxis zeigt, dass gerade Schriftstücke von Hartz-IV-Empfänger in den Jobcentern vermehrt verschwinden. Das hat weniger mit Schlamperei zu tun, sondern liegt daran, dass jeder Betroffene eine Unzahl von Akten hat. Bei einem Posteingang (den man sich deshalb IMMER bestätigen lassen sollte – am besten persönlich vorbeibringen) kann es daher vorkommen, dass das Schriftstück in irgendeiner der vielen Akten landet. Der Berater weiß im Zweifel gar nichts davon und könnte das Schreiben auch gar nicht finden, da es eventuell nicht in der Akte liegt, die er sich für den Vorgang holt.

Wer übrigens eine Arbeit ablehnt (meist handelt es sich hier um unterbezahlte und bezuschusste Stellen bei Personaldienstleistern) kann um bis zu 30 Prozent gekürzt werden. Mit der Reform der Hartz-IV-Gesetze, die in diesem Jahr im August greifen sollen, werden die Sanktionen übrigens verschärft, obwohl das Sozialgericht in Gotha im Mai vergangenen Jahres Sanktionen für verfassungswidrig hält und deshalb die Klage an das Bundesverfassungsgericht geleitet hat (Az.: S 15 AS 5157/14). Normal wäre es also abzuwarten, bis das Bundesverfassungsgericht die Frage der Kürzung des gesetzlich verankerten Existenzminimums klärt, bevor weitere Sanktionen ausgesprochen werden.

Wer von Sanktionen betroffen ist, sollte unbedingt fachmännische Hilfe einholen. In den meisten Fällen werden Sanktionen zurückgenommen, wenn sich ein Anwalt einschaltet. Für Betroffene ist diese Hilfe natürlich weiterhin KOSTENLOS.

Da die Sanktionspraxis auch nach Meinung des BSZ e.V. in hohem Maße rechtswidrig ist, sollten sich Betroffene in jedem Fall zur Wehr setzen.

Wer einem solchen System wie Hartz IV ausgesetzt ist, sollte sich zumindest die Arbeit machen, jeden neuen Bescheid auf Fehler prüfen zu lassen. Nur so kann man sicher sein, dass man – wenn schon keine Arbeit – wenigstens das bekommt, was einem zusteht. Wir helfen Ihnen – natürlich kostenlos.

Damit Hartz-IV-Bezieher zumindest das bekommen, was ihnen gesetzlich zusteht bietet der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Hartz-IV-Beziehern eine kostenlose Überprüfung ihres Bescheids durch spezialisierte Rechtsanwälte an.

Den Leistungsempfängern im Land mangelt es mit der BSZ e.V. Langzeitstudie ,,Social Protect Control” und der damit verbundenen Soforthilfe nun nicht mehr an einer schlagkräftigen Interessenvertretung. Jeder Hartz-IV Empfänger hat nun eine starke Interessenvertretung im Rücken und weiß sich jetzt, besser zu wehren und seine Rechte durchzusetzen.

Es entstehen Ihnen keine Kosten!!

Einfach aktuellen Bescheid zur kostenfreien Prüfung einsenden:

BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstraße 49
64807 Dieburg

Internet: http://www.hartz4-hotline.de

Hartz-IV-Telefonhotline: 06071 – 981 68 15. Mo-Fr. von 09.00-12.00UHR