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Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf Hartz-IV spezialisierte Rechtsan-
wälte. Der BSZ® e.V. vermittelt ausschließlich den Kontakt zu diesen Anwälten. Eine Rechtsberatung durch den BSZ® e.V. selbst findet nicht statt!

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Nicht alle Daten gehen das Jobcenter etwas an!

Immer wieder versuchen Jobcenter bei der Überprüfung eines Hartz-IV-Antrages alle möglichen Daten – auch von den Partnern der Antragsstellerin – zu bekommen.

Das geht aber nicht immer, wie das Sozialgericht Gießen unlängst festgestellt hat (Az: S 22 AS 1015/14). Der zu verhandelnde Fall ist alles anders als untypisch:

Eine Frau bezieht das Arbeitslosengeld II und lebt mit einem Partner in einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft. Mehrfach forderte das Jobcenter den Mann, der keine ALG-II-Leistungen bezieht, auf, seine Einkommensnachweise beizubringen und diverse Formblätter auszufüllen. Da er aber niemals Leistungen bezog und auch nicht beantragte, verweigerte er die Befriedigung der Jobcenter-Neugier.

Nachdem ein Widerspruch erfolglos blieb, musste das Sozialgericht Gießen die Sachlage klären. Die Aufforderung des Jobcenters habe keine Rechtsgrundlage, da die vorgelegten Formulare sich ausschließlich an die Bezieher der Grundsicherung richten, so die Richter. Der Mann könne so nicht zur Mitwirkung gezwungen werden. Generell muss ein Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft auf Verlagen der Arbeitsagentur Auskunft erteilen. Allerdings eben nicht, wenn er wie ein Antragssteller behandelt wird. Die üblichen Formulare sind dafür nicht geeignet.

Bevor Sie Angaben über Ihre Vermögens- und Einkommensverhältnisse machen müssen, da Sie selbst oder Ihr(e) Partner(in) Leistungen nach dem ALG II bezieh(t)en, sollten Sie sich fachmännischen Rat einholen. Wir helfen Ihnen gern. Kostenlos!

Damit Hartz-IV-Bezieher zumindest das bekommen, was ihnen gesetzlich zusteht bietet der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Hartz-IV-Beziehern eine kostenlose Überprüfung ihres Bescheids durch spezialisierte Rechtsanwälte an.

Den Leistungsempfängern im Land mangelt es mit der BSZ e.V. Langzeitstudie ,,Social Protect Control" und der damit verbundenen Soforthilfe nun nicht mehr an einer schlagkräftigen Interessenvertretung. Jeder Hartz-IV Empfänger hat nun eine starke Interessenvertretung im Rücken und weiß sich jetzt, besser zu wehren und seine Rechte durchzusetzen.

Es entstehen Ihnen keine Kosten!!

Einfach aktuellen Bescheid zur kostenfreien Prüfung einsenden:

BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstraße 49
64807 Dieburg

Weiter Informationen gibt es unter www.hartz4-hotline.de
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