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Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf Hartz-IV spezialisierte Rechtsan-
wälte. Der BSZ® e.V. vermittelt ausschließlich den Kontakt zu diesen Anwälten. Eine Rechtsberatung durch den BSZ® e.V. selbst findet nicht statt!

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Sollen Hartz-IV-Empfänger tatsächlich für dumm verkauft werden?

Wie Engagement bestraft werden könnte:

Erst gestern berichteten wir von der Fahrtkostenpauschale. Dieses Geld, das man für entstandene Kosten erhält, ist grundsätzlich nicht verrechenbar. Dennoch wird aktuell eine so genannte Durchführungsverordnung diskutiert, die im Rahmen der Hartz-IV-Reform Anwendung finden könnte.

Es geht um folgendes:

Einem Aufstocker, dem durch die Fahrt zum Arbeitsplatz monatlich mehr als 100 Euro Fahrtkosten entstehen, wurde bislang eine Pauschale von 15,33 Euro zu dem 100 Euro Grundfreibetrag gewährt und somit nicht mit den Grundleistungen verrechnet. Diese Pauschale könnte im Zuge der geplanten Bürokratievereinfachung nun wegfallen. Wer nun denkt, 15 Euro seien kein Reichtum, der irrt sich. Wenn bei 200.000 betroffenen Personen diese Pauschale eingespart wird (15,33 x 12 x 200.000), so sprechen wir von einem Sparpotential von rund 40 Millionen Euro im Jahr.

Immerhin spricht das Bundesarbeitsministerium davon, dass dieser Wegfall nicht im Gesetz stehen soll, sondern – wie erwähnt – eine Durchführungsverordnung ist. Klingt harmloser, ist im Ergebnis aber dasselbe. Denn eine Durchführungsverordnung ist eine Rechtsverordnung, die die konkrete Anwendung eines Gesetzes regelt. Immer wieder könnte man glauben, dass Hartz-IV-Empfänger tatsächlich für dumm verkauft werden sollen.

Massiver Eingriff in die sozialen Rechte, falsche Bescheide und ungerechte Sanktionen und Stigmatisierung der Leistungsbezieher haben den BSZ e.V. veranlasst, mit einer Langzeitstudie unter dem Arbeitstitel ,,Social Protect Control", die über eine Dauer von 15 Jahren läuft, Beschwerden, Kritik, Verbesserungsvorschläge und Wünsche von Leistungsbeziehern entgegen zu nehmen, zu analysieren und diese sofort juristisch bearbeiten zu lassen. Für Leistungsbezieher, die an der Studie teilnehmen möchten, gibt es kostenlosen Rechtsbeistand für alle Lebensbereiche insbesondere auch für Hilfeempfänger, die zu Opfern von Fehlern der ARGE geworden sind. Dies besorgen auf Hartz IV spezialisierte Rechtsanwälte. Der BSZ e.V. vermittelt ausschließlich den Kontakt zu diesen Anwälten. Eine Rechtsberatung durch den BSZ e.V. selbst findet nicht statt.

,,Für mich ist mit dem Hartz-IV-Gesetz und seiner Umsetzung in den Jobcentern deutlich geworden, dass die Politik nicht mehr für, sondern gegen seine Bürger arbeitet", sagt BSZ-Vorstand Horst Roosen (www.hartz4-hotline.de). ,,Die Art und Weise, wie gedroht, sanktioniert und nicht konformes Verhalten bestraft wird, erinnert mich eher an das Strafrecht als an das Sozialgesetz."

Sie erhalten zu wenig Geld?

Damit Hartz-IV-Bezieher zumindest das bekommen, was ihnen gesetzlich zusteht bietet der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Hartz-IV-Beziehern eine kostenlose Überprüfung ihres Bescheids durch spezialisierte Rechtsanwälte an.

Den Leistungsempfängern im Land mangelt es mit der BSZ e.V. Langzeitstudie ,,Social Protect Control" und der damit verbundenen Soforthilfe nun nicht mehr an einer schlagkräftigen Interessenvertretung. Jeder Hartz-IV Empfänger hat nun eine starke Interessenvertretung im Rücken und weiß sich jetzt, besser zu wehren und seine Rechte durchzusetzen.

Es entstehen Ihnen keine Kosten!!

Einfach aktuellen Bescheid zur kostenfreien Prüfung einsenden:

BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstraße 49
64807 Dieburg

Weiter Informationen gibt es unter www.hartz4-hotline.de
Hartz-IV-Telefonhotline: 06071 - 981 68 15. Mo-Fr. von 09.00-12.00UHR

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