Anmeldung

hartz IV Telefonhotline

Sie erreichen uns montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

0 60 71 / 9 81 68-15

Rechtsberatung

Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf Hartz-IV spezialisierte Rechtsan-
wälte. Der BSZ® e.V. vermittelt ausschließlich den Kontakt zu diesen Anwälten. Eine Rechtsberatung durch den BSZ® e.V. selbst findet nicht statt!

Benutzeranmeldung

Das wahre Gesicht des Sozialstaats Deutschland: Petition gegen Hartz-IV-Sanktionen abgeschmettert!

Die Forderung nach Abschaffung von Sanktionen und Leistungseinschränkungen beim Arbeitslosengeld II (ALG II) stand heute im Mittelpunkt einer einstündigen Debatte.

Die von Frau Inge Hannemann initiierte Petition zur Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen haben über 90 000 Menschen unterschrieben.

Der Petitionsausschuss hat die Petition mit den Stimmen der Regierungsfraktionen nun einfach abgeschmettert. Das war leider zu befürchten, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und ehrenamtlicher Initiator der www.hartz4-hotline.de

Bei einem Verzicht auf Sanktionen beim ALG II gäbe es nach Ansicht der Bundesregierung dann keine Möglichkeit mehr, darauf hinzuwirken, dass diejenigen, die Leistungen in Anspruch nehmen wollten, „auch zur Mitwirkung verpflichtet sind“. Es werde erwartet, dass Termine wahrgenommen und Unterlagen beigebracht werden. Ebenso, dass auf Angebote zur Weiterbildung reagiert wird und Vorschläge zur Beschäftigung angenommen werden. Das Sozialgesetzbuch erwartet eigene Anstrengungen.

Bei dem BSZ e.V. fragt man sich ob unsere Bundestagsabgeordneten bei monatlichen Diäten von 9327.- Euro (ab Juli 2016) und einer nach 27 Jahren Abgeordnetentätigkeit im Bundestag in Aussicht stehenden Pension in Höhe von 6296. Euro überhaupt nur annähernd in der Lage sind zu begreifen, was Leistungseinschränkungen bei den betroffenen Menschen anrichten?!

Tatsächlich ist Hartz-IV für viele Betroffene zu einer Armutsfalle geworden, aus der sie, sind sie einmal drin, kaum mehr herauskommen. Wer so tief gesunken ist, dass er in die berüchtigte soziale Hängematte von Hartz-IV fällt, hat kaum noch die Möglichkeit sich aus dieser Lage aus eigener Kraft zu befreien. Diese Menschen sind keine Sozialschmarotzer wie Politik und Wirtschaft mitunter dem Volk weismachen, nein sie sind Opfer staatlich legitimierter Willkür.

Das System Hartz-IV wird von den betroffenen Menschen als ein Instrument der sozialen Kontrolle, Fremdbestimmung und Sprungbrett ins gesellschaftliche Abseits und in die Armut empfunden. Das Versprechen von fördern und fordern findet sich wieder in 1-Euro Jobs, prekären Arbeitsverhältnissen, prekärer Wohnungspolitik, wachsender Armut, einer unangemessenen Sanktionspolitik und einer Umschichtung von Fördermitteln.

Eine Kürzung des Arbeitslosengeldes II ist nach Ansicht des BSZ e.V. sogar verfassungswidrig. Hier wird die Menschenwürde der Betroffenen massiv angegriffen. Die im Sozialgesetzbuch (SGB) II festgeschriebenen Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter verstoßen nach Meinung des BSZ e.V. gegen des Grundgesetz.

Aus den Artikeln 1 und 20 Grundgesetz ergibt sich ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das bei einer Kürzung oder kompletten Streichung des Arbeitslosengeldes II gefährdet ist. Außerdem stehen die Sanktionen im Widerspruch zu den Artikeln 2 und 12 des Grundgesetzes, weil sie die Gesundheit oder gar das Leben des Betroffenen gefährden können. Die genannten Grundgesetz-Artikel garantierten jedoch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Das wahre Gesicht des Hartz-IV-Gesetzes zeigt sich mit dem Sanktionsparagraf 31 des Sozialgesetzbuchs II. ,,Die Bestimmungen rund um die Pflichtverletzungen im Gesetz lesen sich, als ob es darum geht, eine gefährliche, faule Randgruppe zu drangsalieren und zu züchtigen. Und zwar so lange, bis sie sich endlich unterwirft und arbeitet", äußert Horst Roosen ehrenamtlicher Initiator von www.hartz4-hotline.de und Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Im Hartz-IV-Gesetz gehe es nicht um den Bürger, sondern um den Untertan.

Massiver Eingriff in die sozialen Rechte, falsche Bescheide und ungerechte Sanktionen und Stigmatisierung der Leistungsbezieher haben den BSZ e.V. veranlasst, mit einer Langzeitstudie unter dem Arbeitstitel ,,Social Protect Control", die über eine Dauer von 15 Jahren läuft, Beschwerden, Kritik, Verbesserungsvorschläge und Wünsche von Leistungsbeziehern entgegen zu nehmen, zu analysieren und diese sofort juristisch bearbeiten zu lassen.

Für Leistungsbezieher, die an der Studie teilnehmen möchten, gibt es kostenlosen Rechtsbeistand für alle Lebensbereiche insbesondere auch für Hilfeempfänger, die zu Opfern von Fehlern der ARGE geworden sind. Dies besorgen auf Hartz IV spezialisierte Rechtsanwälte. Der BSZ e.V. vermittelt ausschließlich den Kontakt zu diesen Anwälten. Eine Rechtsberatung durch den BSZ e.V. selbst findet nicht statt.

,,Für mich ist mit dem Hartz-IV-Gesetz und seiner Umsetzung in den Jobcentern deutlich geworden, dass die Politik nicht mehr für, sondern gegen seine Bürger arbeitet", sagt BSZ-Vorstand Horst Roosen (www.hartz4-hotline.de). ,,Die Art und Weise, wie gedroht, sanktioniert und nicht konformes Verhalten bestraft wird, erinnert mich eher an das Strafrecht als an das Sozialgesetz."

Sie erhalten zu wenig Geld?

Damit Hartz-IV-Bezieher zumindest das bekommen, was ihnen gesetzlich zusteht bietet der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Hartz-IV-Beziehern eine kostenlose Überprüfung ihres Bescheids durch spezialisierte Rechtsanwälte an.

Den Leistungsempfängern im Land mangelt es mit der BSZ e.V. Langzeitstudie ,,Social Protect Control" und der damit verbundenen Soforthilfe nun nicht mehr an einer schlagkräftigen Interessenvertretung. Jeder Hartz-IV Empfänger hat nun eine starke Interessenvertretung im Rücken und weiß sich jetzt, besser zu wehren und seine Rechte durchzusetzen.

Es entstehen Ihnen keine Kosten!!

Einfach aktuellen Bescheid zur kostenfreien Prüfung einsenden:

BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstraße 49
64807 Dieburg

Weiter Informationen gibt es unter www.hartz4-hotline.de

Hartz-IV-Telefonhotline: 06071 - 981 68 15. Mo-Fr. von 09.00-12.00UHR

Ihnen geht es finanziell gut? -
Und wir konnten Sie mit diesem Beitrag für unsere Arbeit interessieren?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.
http://antwort-erbeten.de/unterstuetzerliste