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Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf Hartz-IV spezialisierte Rechtsan-
wälte. Der BSZ® e.V. vermittelt ausschließlich den Kontakt zu diesen Anwälten. Eine Rechtsberatung durch den BSZ® e.V. selbst findet nicht statt!

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Hartz IV Sanktionspraxis: Geld sparen durch Strafen.

Wer bei seinem Jobcenter einen Termin nicht wahrnimmt, oder eine vermittelte Stelle nicht antritt, wird bestraft.

Im Amtsdeutsch heißt dieses Vorgehen ,,Sanktion". Jeder Hartz-IV-Empfänger kennt sie, viele fürchten sie.

Diese pädagogisch nicht sehr wertvolle Drohung kann bei Kindern durchaus den gewünschten Effekt haben. Aber auch bei Langzeitarbeitslosen wird immer wieder versucht, den Leistungsberechtigten mit Sanktionen bei "Fehlverhalten" zu drohen.

Geld sparen durch Strafen.

Jedes Jahr ist es ein dreistelliger Millionenbetrag, der den ALG-II-Empfängern vorenthalten wird. Seit 2007, so schreibt es der STERN heute Morgen, seien den Hartz-IV-Empfängern damit 1,7 Milliarden Euro vorenthalten worden.

„Bei gut 700.000 Sanktionen allein wegen Meldeverstößen sehen wir, dass fordern und fördern untrennbar zusammengehören“ so die Stimmen aus der Politik.

„Solche Äußerungen zeigen in welch erschreckender Weise sich die Politik vom Alltag ihrer Bürger verabschiedet hat“ sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und ehrenamtlicher Initiator der www.hartrz4-hotline.de. Ein Meldeversäumnis liegt beispielsweise vor, wenn Termine mit dem Arbeitsvermittler nicht wahrgenommen werden oder Personen sich verspätet arbeitslos melden. ,,Schwarze Schafe gibt es überall. Aber die allermeisten Leistungsempfänger würden lieber heute als morgen einer Arbeit nachgehen, die ihnen die Existenz sichern kann. Es ist unerhört, wenn Politiker alle Hartz-IV-Empfänger über diesen medienwirksamen Kamm scheren." Für Horst Roosen ist die Verhängung von Sanktionen verfassungsrechtlich nicht korrekt: ,,Wenn jemand Hartz-IV-Leistungen erhält, so soll dieses Geld das Existenzminimum sicherstellen. Eine Sanktion kürzt aber das Minimum und ist aus meiner Sicht deshalb nicht verfassungskonform."

Dass diese Ansicht richtig ist, zeigen auch die hohen Erfolgsquoten bei Klagen und Widersprüchen gegen Sanktionen. Wie aus einer Bundestagsanfrage der Linken hervorgeht, wurde 2011, 54 Prozent aller Klagen und knapp 40 Prozent aller Widersprüche gegen Sanktionen stattgegeben. Im Vergleich zu anderen Klagetatbeständen halten diese einer Überprüfung seltener stand. (o-ton)

Grundsätzlich haben Hartz IV-Bezieher die Möglichkeit, gegen Entscheidungen ihres zuständigen Jobcenters Widerspruch einzulegen oder zu klagen. Dies gilt auch für Sanktionen, mit denen arbeitslosen Hartz IV-Empfängern Zahlungen aus der Grundsicherung gekürzt oder (zeitweise) komplett gestrichen werden. Zu den Sanktionstatbeständen gehören Meldeversäumnisse, die Weigerung, ein Arbeitsangebot anzunehmen oder der Abbruch einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme.

Bei der Diskussion über die Anzahl der ausgesprochenen Sanktionen sollte deshalb immer berücksichtigt werden, dass ein Teil dieser Sanktionen rechtswidrig ausgesprochen wurde und vor Gerichten oder einer erneuten Überprüfung durch die Jobcenter keinen Bestand hat.

Die "Hartz-IV"-Gesetzgebungen hat zu der bedenklichen Armutsentwicklung in Deutschland ganz erheblich beigetragen sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Wenn Menschen die Hartz-IV beziehen, bei Kürzungen vom Jobcenter zum Beispiel an die Tafel verwiesen werden, so zeigt das doch eindeutig, dass sich der Staat von seiner sozialen Verantwortlichkeit bereits verabschiedet hat. Es ist zynisch die Entsorgung von Lebensmitteln als Lösung für das Problem für Menschen die der Staat mit viel zu wenig Geld versorgt anzubieten. „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“, heißt es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Zu den Menschenrechten gehört auch das Recht auf einwandfreie Nahrung.

Wer von offensichtlich willkürlichen und ungerechten Sanktionen betroffen ist, sollte sich dringend mit dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. in Verbindung setzen und eine kostenfreie Überprüfung bei einem Vertrauensanwalt des Vereins veranlassen.

Sie erhalten zu wenig Geld?

Damit Hartz-IV-Bezieher zumindest das bekommen, was ihnen gesetzlich zusteht bietet der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Hartz-IV-Beziehern eine kostenlose Überprüfung ihres Bescheids durch spezialisierte Rechtsanwälte an.

Den Leistungsempfängern im Land mangelt es mit der BSZ e.V. Langzeitstudie ,,Social Protect Control" und der damit verbundenen Soforthilfe nun nicht mehr an einer schlagkräftigen Interessenvertretung. Jeder Hartz-IV Empfänger hat nun eine starke Interessenvertretung im Rücken und weiß sich jetzt, besser zu wehren und seine Rechte durchzusetzen.

Es entstehen Ihnen keine Kosten!!

Einfach aktuellen Bescheid zur kostenfreien Prüfung einsenden:

BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstraße 49
64807 Dieburg

Weiter Informationen gibt es unter www.hartz4-hotline.de
Hartz-IV-Telefonhotline: 06071 - 981 68 15. Mo-Fr. von 09.00-12.00UHR

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