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Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf Hartz-IV spezialisierte Rechtsan-
wälte. Der BSZ® e.V. vermittelt ausschließlich den Kontakt zu diesen Anwälten. Eine Rechtsberatung durch den BSZ® e.V. selbst findet nicht statt!

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Jobcenter - Leistungsbescheid: Ohne Begründung, keine Überprüfung

Mitte April stellte das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen klar:

Jobcenter müssen einen rechtskräftig gewordenen Leistungsbescheid nur dann erneut prüfen, wenn es einen konkrete Begründung für die erneute Prüfung gibt (L 11 AS 1392/13).

Ein Hartz-IV-Empfänger, dem das Jobcenter für eine Mietkaution ein Darlehen gewährte, verlangte nach ein paar Monaten durch seinen Anwalt eine erneute Überprüfung des zwischenzeitlich rechtskräftig gewordenen Bescheids. Allerdings ohne eine Angabe von Gründen. Das Jobcenter lehnte die erneute Überprüfung ab, zu Recht, wie das LSG entschied.

Erst als es zu einem Gerichtsverfahren kam, gab der Hartz-IV-Bezieher an, dass ihn der Abzug von 35 Euro pro Monat als Darlehenstilgung störte.

Das LSG machte in seinem Urteil deutlich, dass eine Behörde gar nicht objektiv ermitteln könne, was unter Umständen fehlerhaft sei, wenn es keine konkrete Begründung gebe. In einem Überprüfungsantrag muss demnach genau stehen, welcher Bescheid und welche darin enthaltene Regelung gerügt werden.

Das Urteil bedeutet für Betroffene, dass sie für einen Überprüfungsantrag unbedingt zum Anwalt gehen müssen oder sich an entsprechende Stellen, wie zum Beispiel uns, wenden müssen. Allerdings hat dies auch den Vorteil, dass man damit die so genannten „Hartz-IV-Anwälte“, die außer der Abrechnung ihrer Gebühr wenig Interesse am Schicksal ihrer Mandanten haben, einbremst.

Sie erhalten zu wenig Geld? Sie haben ein Problem mit dem Jobcenter?

Damit Hartz-IV-Bezieher zumindest das bekommen, was ihnen gesetzlich zusteht bietet der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Hartz-IV-Beziehern eine kostenlose Überprüfung ihres Bescheids durch spezialisierte Rechtsanwälte an.

Den Leistungsempfängern im Land mangelt es mit der BSZ e.V. Langzeitstudie ,,Social Protect Control" und der damit verbundenen Soforthilfe nun nicht mehr an einer schlagkräftigen Interessenvertretung. Jeder Hartz-IV Empfänger hat nun eine starke Interessenvertretung im Rücken und weiß sich jetzt, besser zu wehren und seine Rechte durchzusetzen.

Es entstehen Ihnen keine Kosten!!

Einfach aktuellen Bescheid zur kostenfreien Prüfung einsenden:

BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstraße 49
64807 Dieburg

Weiter Informationen gibt es unter www.hartz4-hotline.de
Hartz-IV-Telefonhotline: 06071 - 981 68 15. Mo-Fr. von 09.00-12.00UHR

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