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wälte. Der BSZ® e.V. vermittelt ausschließlich den Kontakt zu diesen Anwälten. Eine Rechtsberatung durch den BSZ® e.V. selbst findet nicht statt!

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Teure Verwaltung der Arbeitslosen. Mehr Hartz-IV-Aufstocker trotz Mindestlohn.

Wie O-Ton (http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de) berichtet finanzierte Deutschland 2013 Angebote der aktiven Arbeitsmarktpolitik mit Fördergeldern in Höhe von 0,65 Prozent seines Bruttoinlandsprodukts (BIP).

Gemessen an den übrigen EU-15-Staaten ist das vergleichsweise wenig. Sie gaben im Mittel 0,8 Prozent ihres BIP aus. Deutlich mehr lassen sich laut O-Ton hingegen die skandinavischen Staaten die Aktivierung von Arbeitslosen kosten. In Dänemark erreichten die Ausgaben 1,7 Prozent des BIP, in Schweden und Finnland 1,3 beziehungsweise ein Prozent. Weniger als Deutschland investierten EU-15-weit nur die Krisenstaaten Griechenland, Italien, Portugal und Spanien sowie Luxemburg. Das zeigen Daten aus der Labour Market Policy Datenbank von Eurostat.

Laut O-Ton besonders auffällig: Nur in Deutschland übersteigen die Ausgaben für die Verwaltung der Arbeitslosen (auch die Verwaltung der passiven Arbeitsmarktleistungen wird hier dazugezählt) sowie für die Beratung und Arbeitsvermittlung mit 0,35 Prozent des BIP die Kosten für die Maßnahmen selbst (0,3 Prozent). Das lässt sich auch mit nationalen Daten der Bundesagentur für Arbeit für den Bereich des Zweiten Sozialgesetzbuchs (Hartz-IV-System) zeigen. Seit 2012 übersteigt das Verwaltungsbudget die eingeplanten Gelder für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Zusätzlich schichten die Jobcenter Mittel aus dem Budget für Maßnahmen in das Budget für die Verwaltungskosten um: 2013 ganze 426 Milliarden Euro (O-Ton berichtete).

Nur das hohe Budget für die Verwaltungs- und Beratungsleistungen verschafft Deutschland im Ländervergleich der Pro-Kopf-Ausgaben den fünften Platz. Geht es rein um die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, liegt Deutschland nur noch vor den Krisenstaaten Griechenland, Spanien, Italien und Portugal.
Ende Zitat O-Ton.

Im Jahr 2015 wurde in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn eingeführt. Ein Argument für ihn war, dass man durch die Anhebung der geringen Löhne viele Beschäftigte aus der Abhängigkeit von ergänzenden Sozialleistungen befreien könnte. Die letzt verfügbaren Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zeigen allerdings eher das Gegenteil. Im September 2015 erhielten 592.215 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zu ihrem „Lohn“ ergänzende Leistungen, sprich Hartz IV. Ein Jahr vorher waren es rund zweieinhalb tausend weniger.

Das Argument, dass mit dem Mindestlohn weniger Menschen aufstocken müssten, ist demnach durch die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit widerlegt. Rückläufig war die Zahl der Aufstocker lediglich bei den Vollzeitbeschäftigten. Dass ein Vollzeitbeschäftigter aber überhaupt aufstocken muss, ist ein ganz anderes Thema.

Wie kommt es aber nun, dass die Zahl der Aufstocker insgesamt gesunken ist? Das liegt an den Minijobs. Die Zahl der Minijobber, die auf Hartz-IV angewiesen waren, lag im September 2015 nämlich um 53.000 niedriger als ein Jahr zuvor. Gerade dieser Rückgang erklärt, warum die Zahl der Aufstocker Ende 2015 insgesamt gesunken ist. Stellt sich die Frage, woran es liegt, dass ein Minijobber kein Hartz-IV mehr braucht. Am guten Lohn oder eher daran, dass es den Job nicht mehr gibt?

Wenn also für viel Geld mehr verwaltet und sanktioniert statt gefördert und vermittelt wird, sollten betroffene Hartz IV-Bezieher daher grundsätzlich die Möglichkeit, gegen Entscheidungen ihres zuständigen Jobcenters Widerspruch einzulegen oder zu klagen nutzen, rät Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbwußtsein e.V und ehrenamtlicher Initiator von www.hartz4-hotline.de .

Dies gilt auch für Sanktionen, mit denen arbeitslosen Hartz IV-Empfängern Zahlungen aus der Grundsicherung gekürzt oder komplett gestrichen werden. Hohe Erfolgsquoten bei Klagen und Widersprüchen gegen Sanktionen geben den Betroffenen Recht! Damit relativiert sich auch die in die Öffentlichkeit getragene hohe Zahl von verhängten Sanktionen, denn ein Teil dieser rechtswidrig ausgesprochen Sanktionen haben vor Gericht keinen Bestand!

Die Hartz-Gesetze sind keine soziale Errungenschaft die einen Grund zum Feiern geben! Sie haben es aber geschafft der zunehmenden Armut ein Gesicht zu geben, und entlarvt die politische Gleichgültigkeit gegenüber den sozial Schwachen.

Sie erhalten zu wenig Geld? Sie haben ein Problem mit dem Jobcenter?

Damit Hartz-IV-Bezieher zumindest das bekommen, was ihnen gesetzlich zusteht bietet der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Hartz-IV-Beziehern eine kostenlose Überprüfung ihres Bescheids durch spezialisierte Rechtsanwälte an.

Den Leistungsempfängern im Land mangelt es mit der BSZ e.V. Langzeitstudie ,,Social Protect Control" und der damit verbundenen Soforthilfe nun nicht mehr an einer schlagkräftigen Interessenvertretung. Jeder Hartz-IV Empfänger hat nun eine starke Interessenvertretung im Rücken und weiß sich jetzt, besser zu wehren und seine Rechte durchzusetzen.

Es entstehen Ihnen keine Kosten!!

Einfach aktuellen Bescheid zur kostenfreien Prüfung einsenden:

BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstraße 49
64807 Dieburg

Weiter Informationen gibt es unter www.hartz4-hotline.de

Hartz-IV-Telefonhotline: 06071 - 981 68 15. Mo-Fr. von 09.00-12.00UHR

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