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Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf Hartz-IV spezialisierte Rechtsan-
wälte. Der BSZ® e.V. vermittelt ausschließlich den Kontakt zu diesen Anwälten. Eine Rechtsberatung durch den BSZ® e.V. selbst findet nicht statt!

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Agentur für Arbeit darf keine Belege und Unterlagen über Einkünfte des Partners eines Leistungsbeziehers anfordern.

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass § 60 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 SGB II zur Einholung von Auskünften über das Einkommen und Vermögen des Partners des Leistungs­berechtigten ermächtigt, nicht aber zur Anforderung von Belegen und Unterlagen über die Höhe der Einkünfte.

S 12 AS 3827/15 ER
Sozialgericht Stuttgart

Sie erhalten zu wenig Geld? Sie haben ein Problem mit dem Jobcenter?

Damit Hartz-IV-Bezieher zumindest das bekommen, was ihnen gesetzlich zusteht bietet der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Hartz-IV-Beziehern eine kostenlose Überprüfung ihres Bescheids durch spezialisierte Rechtsanwälte an.

Den Leistungsempfängern im Land mangelt es mit der BSZ e.V. Langzeitstudie ,,Social Protect Control" und der damit verbundenen Soforthilfe nun nicht mehr an einer schlagkräftigen Interessenvertretung. Jeder Hartz-IV Empfänger hat nun eine starke Interessenvertretung im Rücken und weiß sich jetzt, besser zu wehren und seine Rechte durchzusetzen.

Es entstehen Ihnen keine Kosten!!

Einfach aktuellen Bescheid zur kostenfreien Prüfung einsenden:

BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstraße 49
64807 Dieburg

Weiter Informationen gibt es unter www.hartz4-hotline.de

Hartz-IV-Telefonhotline: 06071 - 981 68 15. Mo-Fr. von 09.00-12.00UHR

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